Mache den Schritt in die Welt der Gestaltung!
Werde Gestaltungs- und medientechnischer Assistent oder Gestaltungs- und medientechnische Assistentin
Was du mitbringst
Aufnahme | Zugangsvoraussetzung
Die Aufnahme in die zweijährige höhere Berufsfachschule setzt voraus:
1. die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
2. ein Zeugnis über den mittleren Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen.
Die Aufnahme ist durch die abgebende Schule spätestens am 30. April bei der zweijährigen höheren Berufsfachschule zu beantragen.
Antrag
Dem Antrag sind beizufügen:
– Lebenslauf mit Bildungsgang in tabellarischer Form
– Passbild neueren Datums
– letztes Schulzeugnis in beglaubigter Abschrift oder in beglaubigter Kopie
– minderjährige Bewerberinnen und Bewerber müssen ihrem Antrag die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beifügen
– bei Schülerinnen und Schülern ohne deutsche Staatsbürgerschaft muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden
Was du lernst
Inhalte der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und orientiert sich an den fachlichen, persönlichen und sozialen Anforderungen der Arbeitswelt. Sie bildet entsprechende Kompetenzen aus: Fachwissen, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit usw...
Neben den allgemeinbildenden Fächern steht die Theorie und Praxis in den Bereichen:
· Gestaltungslehre · Printpublishing · Fotografie
· Video-/Webauthoring · Computersysteme
· Medienrecht · Hard- und Software
· Betriebswirtschaftslehre · Projektarbeit
· Betriebspraktikum
Was du wirst
Berufsbezeichnung | Berufsabschluss
Lehrplan für die höhere Berufsfachschule für Gestaltungs- und Medientechnik
Diese Schulform baut auf dem mittleren Abschluss (erfolgreicher Abschluss der Klasse 10) auf. Sie bietet die Möglichkeit eines schulischen Berufsabschlusses in einem staatlich anerkannten Berufsbild mit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte gestaltungs- und medientechnische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter gestaltungs- und medientechnischer Assistent“.
Lehrplan
Beim Hessischen Kultusministerium findest Du den kompletten Lehrplan:
Dein Bonus
Schülerinnen und Schüler der zweijährigen höheren Berufsfachschule können die Fachhochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung für die Bachelorstudiengänge) erwerben, wenn sie:
1. die Abschlussprüfung der zweijährigen höheren Berufsfachschulen bestanden haben,
2. am Zusatzangebot zur Erlangung der Fachhochschulreife mit Erfolg teilgenommen und die Zusatzprüfung bestanden haben,
3. eine ausreichende berufliche Tätigkeit – z. B. ein 6-monatiges Praktikum nachweisen.
Der Zusatzunterricht wird bei einer ausreichenden Anzahl an Bewerbern angeboten.